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Junge im Rollstuhl

Herzlich Willkommen!

Wir begrüßen Sie auf unserer barrierefreien Internetseite.


Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
Schleswig-Holstein e. V.










                      !!!!!              Wir sind umgezogen               !!!!!

Ab sofort erreichen Sie uns unter neuer Adresse und neuer Telefon-Nr.

Boninstr. 3 - 7
24114 Kiel
Tel. 0431 90 88 99 10
Fax 0431 90 88 99 16
E-Mail: info@lvkm-sh.de

Hinter unserer Beratungsstelle befindet sich ein Parkplatz. Die Zufahrt zu dem Parkplatz ist nur über die Deliusstraße möglich, eine Anfahrtsskizze finden sie hier.



Termine

Projekt "Eine Bewegungswelt für alle"

Ein Sportangebot für Kinder mit und ohne Behinderungen

Ort:
Sportzentrum der Christian-Albrechts-Universität Kiel
Gymnastikhalle, Olshausenstr. 72, 24118 Kiel
Die Halle ist durch den Seiteneingang ebenerdig erreichbar.

Termine:      
Sonntag, 26.02.2012
Sonntag, 25.03.2012
Sonntag, 22.04.2012
Sonntag, 13.05.2012
Sonntag, 10.06.2012

- jeweils von 11.00 - 13.00 Uhr -

Wir bitten um vorherige Anmeldung unter Tel. 90 88 99 13.
Teilnahmegebühr: 1 € pro Person.

Veranstalter:  lvkm-sh.

Flyer - allgemeine Informationen zur Bewegungswelt
Flyer - Termine und Wegbeschreibung


Schwerbehindertenausweis?!

Termin:            06.03.2012
Ort:                  Kindertagesstätte Ruthenberger Rasselbande,
                        24539 Neumünster, Am Ruthenberg 13
Veranstalter:   lvkm-sh in Kooperation mit der Kita Ruthenberger Rasselbande


Entlastungs- und Betreuungsleistungen - Wie? - Wer? - Was?

Termin:            03.04.2012
Ort:                  Kindertagesstätte Ruthenberger Rasselbande,
                        24539 Neumünster, Am Ruthenberg 13
Veranstalter:   lvkm-sh in Kooperation mit der Kita Ruthenberger Rasselbande


Mitgliederversammlung des lvkm-sh

Termin:         21.04.2012, 14.00 - 17.00 Uhr
Ort:               24534 Neumünster, Goebenstr. 3
Fachthema:   Hurra, wir sind in der Presse!


Tagung: Frauen mit besonderen Herausforderungen
Mütter behinderter Kinder in Familie und Gesellschaft

Termin:          11. - 13.05.2012
Ort:                Berlin
Kosten:          80,-- € inkl. Verpflegung und Übernachtung
Anmeldung:   bvkm: info@bvkm.de
Veranstalter:  bvkm


Therapeutischer Lehrgang 2012

Termin:           22. - 29.06.2012
Ort:                 Brodten
Kosten:            Eigenbeteiligung, nähere Informationen unter dem
                        Menüpunkt "Therapeutischer Lehrgang"
Anmeldung:    Anmeldeschluss 31. März 2012
Veranstalter:   lvkm-sh





Regelmäßig stattfindende Gesprächs- und Arbeitskreise

.Elternkreis Unterstützte Kommunikation
Thema:
Bilderbücher, Bücher am PC, Leseangebote und einfache Lernspiele für UK-Kids
Termin:
Montag, 27.02.2012 19.30 Uhr
Ort:       
lvkm-sh, Boninstr. 3 - 7, 24114 Kiel
- Anfahrtsbeschreibung siehe oben -
                           mehr...

Arbeitskreis Selbstbestimmte Assistenz
Termin:
Neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
Ort:
lvkm-sh, Boninstr. 3 - 7, 24114 Kiel
- Anfahrtsbeschreibung siehe oben -
mehr...

Arbeitskreis "Wohnen wie ich will"
Termin:   
Neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
Ort:
Bürgerhaus Mettenhof, Vaasastr. 43a, 24109 Kielmehr...

Aktuelles

Beim Therapeutischen Lehrgang vom 22.-29. Juni 2012
sind noch Plätze frei!


Teilnehmen können Familien aus Schleswig-Holstein mit ihrem behinderten Kind und deren Geschwistern. Der Lehrgang findet in Brodten an der Ostsee statt . Auch in diesem Jahr wird wieder ein vielfältiges Programm mit Informationen rund um die Behindertenhilfe geboten. Wer mehr über das besondere Angebot wissen möchte, kann sich unter dem Menüpunkt „Therapeutischer Lehrgang“ umfassend informieren. Hier finden Sie auch die Anmeldeunterlagen.

















Neues aus dem Projekt "Hauptsache Familie"





Zahlreiche Barrieren für Rollstuhlfahrer


Konfirmanden der Bonhoeffer-Kirchengemeinde erkundeten den Bereich Großflecken und den Einzelhandel auf unüberwindbare Barrieren für Rollstuhlfahrer und blieben dabei häufig „hängen“.
In vier Gruppen mit jeweils einem Rollstuhl starteten am Sonnabend 14 Konfirmanden vom Gemeindezentrum in der Tizianstraße zu einer Exkursion. Zuvor wurden sie von Kersten Andresen vom Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e. V. über die nach wie vor höchst schwierigen Lebensbedingungen für davon betroffene Menschen informiert.




Holsteiner Zeitung,
Regionalausgabe der Kieler Nachrichten
Artikel von Karsten Leng



Bezieher von Grundsicherung erhalten ab 2012 mehr Geld

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind ab 01. Januar 2012 gestiegen:

                                                               2011            2012

Regelbedarfsstufe 1                           364 Euro        374 Euro
(Alleinstehende oder alleinerziehende
erwachsene Personen)

Regelbedarfsstufe 2                           328 Euro        337 Euro
(Paare)

Regelbedarfsstufe 3                           291 Euro        299 Euro
(Personen, die mit einer anderen
Person in einem gemeinsamen Haushalt Leben)

Regelbedarfsstufe 4                           287 Euro        287 Euro
(Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren)   

Regelbedarfsstufe 5                           251 Euro        251 Euro
(Kinder zwischen 7 und 14 Jahren)

Regelbedarfsstufe 6                           215 Euro        219 Euro
(Kinder zwischen 0 und 6 Jahren)


Der Barbetrag für stationär lebende Menschen steigt um 2,70 Euro auf einen Betrag von 100,98 Euro.







    18 werden mit Behinderung

    Neuer Rechtsratgeber erklärt,
    was sich bei Volljährigkeit ändert

Der 18. Geburtstag ist ein besonderer Tag. Denn an diesem Tag wird man in Deutschland volljährig. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Der neue Ratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. will Menschen mit Behinderung und ihren Eltern einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert.
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Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es
jetzt in türkisch

Ratgeber für behinderte Menschen und Angehörige in türkisch-deutscher Übersetzung

Das Glück und die Sorgen, die das Leben mit einem behinderten Kind mit sich bringt, betreffen alle Familien, unabhängig davon, welche Muttersprache sie sprechen und aus welchem Land sie oder ihre Eltern und Großeltern kommen.
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Neue  Broschüre 
 
"Das Persönliche Budget"

erschienen.




Alte Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum Jahresende

ihre Gültigkeit.
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Neuer Ratgeber zum Thema "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" erschienen.
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Keine Anrechnung von Ausbildungsgeld und Mittagessen im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen auf die Grundsicherung

Unser Bundesverband (bvkm) bietet dazu auf seiner Internetseite zwei neue Musterwidersprüche zum kostenlosen Herunterladen an unter

http://www.bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/Argumentationshilfe_bei_Anrechnung_des_Ausbildungsgeldes_
in_der_WfbM_auf_den_Grundsicherungsanspruch.pdf 


www.bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/Argumentationshilfe_bei_Beruecksichtigung_des_kostenlosen_
Mittagessens_im_Arbeitsbereich_der_WfbM.pdf


Pressemitteilung

Inkontinenzversorgung zu Dumpingpreisen

Ein Beispiel der AOK Baden-Württemberg alarmiert uns:

Die AOK Baden-Württemberg hat mit verschiedenen Anbietern von Inkontinenzhilfen einen Vertrag geschlossen, der regelt, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die zuhause leben, mit aufsaugenden Inkontinenzvorlagen versorgt werden können. Danach steht Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, lediglich eine monatliche Pauschale von 33 € für Inkontinenzhilfen zu. Für Versicherte vom 4. bis zum 16. Lebensjahr gelten noch die bundesweiten Festbeträge (z. B. für Saugvorlagen mit hoher Saugleistung monatlich 64,50 €).

Unser Bundesverband (bvkm) rät allen Betroffenen, sich gegen die Dumpingpreise der Krankenkassen zur Wehr zu setzen. Dazu entwickelte er einen Musterantrag auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität (www.bvkm.de) und verfasste eine Pressemitteilung.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihnen von anderen Krankenkassen ähnliche Verträge bekannt sind.
                           
                                        
Anträge auf Konduktive Förderung nach Petö sind
aufgrund neuer Rechtsprechung erfolgversprechend


Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom September 2009 (Az. B 8 SO 19/08 R) kann die Konduktive Förderung nach Petö eine im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen geeignete und erforderliche Maßnahme der Eingliederungshilfe und damit von den Sozialhilfeträgern zu finanzieren sein. „Wir sind sehr glücklich über dieses neue Urteil“, erklärt Aribert Reimann, Vorsitzender des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). „Viele Familien mit behinderten Kindern können nun in den Genuss dieser bewährten Methode kommen.                                        mehr...


Härtefallregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang Februar 2010 entschieden, dass die Vorschriften von „Hartz IV“ (Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II), die die Regelleistung von Erwachsenen und Kindern betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen. Im Rahmen der Grundsicherung kann deswegen jetzt in besonderen Härtefällen ein laufender, nicht nur einmaliger Bedarf geltend gemacht werden. Beispiele dafür können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel oder Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer usw. sein.

Unser Bundesverband ist der Auffassung, dass diese Regelung entsprechend auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII gilt. Deswegen empfiehlt er, auch hier für laufende monatliche Bedarfe, die bei der Regelsatzbemessung nicht hinreichend berücksichtigt sind, einen Antrag beim Sozialamt auf Erhöhung des Regelsatzes zu stellen. Dazu hat unser Bundesverband einen Musterantrag formuliert, der unter folgendem Link im Internet zu finden ist:
http://www.bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/Musterantrag_zur_abweichenden_B


Broschüre "Vererben zugunsten behinderter Menschen"
Neuauflage 2010

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber aktualisiert. Ausführlich wird in der Broschüre erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Asprekte bei der Gestaltung eines sog. Behindertentestaments zu berücksichtigen sind. Ein solches Testament gibt Eltern die Möglichkei, ihr behindertes Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. Den Ratgeber gibt es kostenlos als download beim bvkm.


Steuererklärung leicht gemacht
Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Wie Eltern prüfen können, ob ihnen ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind zusteht, wird dieses Mal besonders ausführlich dargestellt. Das Steuermerkblatt steht als kostenloser Download unter www.bvkm.de zur Verfügung oder kann gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags beim Bundesverband bestellt werden.mehr...


Fritz & Frida


Die Zeitschrift Fritz & Frida gehört zu dem neuen Projekt "Frauen sind anders - Männer auch!"

Die meisten Texte sind in einfacher Sprache geschrieben.

Es gibt Berichte über das Projekt und andere Sachen zu lesen.
mehr...



Norderstedter Erklärung
Bürokratie abbauen!

Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. wurde eine Erklärung vorgelegt, die das Ziel verfolgt, Eltern von behinderten Kindern von überflüssigen bürokratischen Abläufen zu entlasten. mehr...







Kinder beim BastelnJunge liegt auf einem KissenErwachsene bei einer Kaffeetafel